Träger

Arbeit und Bildung e. V.

DAA Deutsche Angestellten-Akademie

Hessischer Volkshochschulverband e.V

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

ASB Lehrerkooperative gGmbH
DRK-Sozialdienste Frankfurt am Main gGmbH Sprach- und Bildungszentrum
Grone-Bildungszentren Hessen gGmbH
Sprache und Bildung GmbH
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Zulassungsprozess neuer EOK-Träger in Hessen
Träger, deren Zulassung erstmalig durch die Zentralstelle erteilt werden soll, müssen verschiedene Unterlagen zur Erstzulassung einreichen. Die Zulassung ist prinzipiell zu jedem Zeitpunkt im Jahr möglich. Im Vorfeld kommt es zu einem Austausch und einer Beratung zwischen dem potenziellen Träger und der Zentralstelle, in dem die Grundlagen des Projektes erläutert und gegenseitige Erwartungen besprochen werden.
Anschließend durchläuft der Träger verschiedene Zulassungsschritte, die in der folgenden Skizze vereinfacht dargestellt werden.
Ziel der Zulassung neuer Träger ist ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Angebot an Erstorientierungskursen in Hessen sicherzustellen. Vereinzelt können Träger auch für ein Pilotprojekt zugelassen werden, um beispielsweise neue Durchführungsmöglichkeiten zu erproben (z.B. in Form von Onlinekursen).
Bedarfsermittlung / Kenntnis von Bedarfen
Erstaustausch
Kontaktaufnahme zu einem potenziellen Träger durch die Zentralstelle
oder
Kontaktaufnahme zur Zentralstelle durch potenziellen Träger/Multiplikator*innen
– Austausch über Erfahrung in der Durchführung von Sprachkursen und der Flüchtlingshilfe
→ Prüfung der Zentralstelle, ob EOK im entsprechenden Landkreis laufen/geplant sind (zwecks Flächendeckung)
Beratung und Informationen
Zentralstelle klärt den Träger über die EOK-Rahmenbedingungen und den Antragsprozess auf
Formulare & Anträge
Zusendung/Rücksendung folgender Formulare: Antragsformular/Projektskizze (päd. Konzept), Finanzierungsplan, Förderrichtlinien, AnP-Best, förderfähige Ausgaben, Datenschutz, Korruption, Weitere Anlagen zum Antrag
→ Formalität und Vollständigkeit beachten!
Anträge auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
– Besonderes Augenmerk liegt auf dem pädagogischen Konzept
– Prüfung Förderfähigkeit der im Finanzierungsplan geplanten Ausgaben
– Ggf. wird Rücksprache mit dem Träger gehalten
– BAMF und HMSI werden informiert (auch zu einem früheren Zeitpunkt möglich)