
Am 08.11.2021 führte die Zentralstelle eine Schulung zum Thema “Asylverfahren in Hessen” durch. Ziel der Veranstaltung war es, den Lehrkräften aus Erstorientierungskursen Hintergrundwissen über die rechtliche Situation von Kursteilnehmenden zu vermitteln. Fachlich geleitet wurde die Schulung von einer Rechtsanwältin für Asyl- und Ausländerrecht.
Sorgen und Ängste während des oft langwierigen Asylverfahrens prägen häufig den Alltag von geflüchteten Personen. Das Asylverfahren stellt den wichtigsten Prozess nach einer Ankunft in Deutschland dar, dessen Ergebnis entscheidend für den weiteren Aufenthalt ist.
Die unterschiedlichen Phasen des Verfahrens von der Antragsstellung, über das Dublin-Verfahren, den Anhörungen bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht wurden vorgestellt und Verfahrensrechte und -pflichten besprochen. Es zeigte sich die große Bedeutung der s.g. “zweiten Anhörung”, die im alltäglichen Sprachgebrauch auch als “Interview” bezeichnet wird. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen und sollte daher möglichst intensiv, detailliert sowie chronologisch vorbereitet und dargestellt werden. Für besonders schutzbedürftige Personen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Anhörung durch geschultes und geschlechtsspezifisches Personal durchführen zu lassen.
Die Rechtsanwältin betonte indes zudem, welches Maß an Wichtigkeit die Pflichten der Asylsuchenden haben, die über den eigentlichen Anhörungsprozess hinausgehen.
Die Veranstaltung wurde von den 13 Teilnehmenden insgesamt als bereicherndes Grundlagenwissen beschrieben.